
Für die KEB sind Sie der/die primäre Ansprechpartner*in Ihrer Pfarrei, Ihres jeweiligen Verbandes oder Ihrer jeweiligen Mitgliedseinrichtung, die Sie vertreten. Alle Informations- und Rundschreiben der KEB schicken wir deshalb an Sie.
Sie melden an die KEB die Veranstaltungsangebote, die Sie im Rahmen von Erwachsenenbildung durchführen: Frühjahrsprogramm bitte bis 15. Januar, Herbstprogramm bitte bis 15. Juli eines jeweiligen Kalenderjahres.
Veranstaltungsmeldungen zur Veröffentlichung im Programmheft der Regionalen KEB Regensburg Land
Sie können uns Ihre Veranstaltung einfach per Mail an info(at)keb-regensburg-land.de schicken. Gerne auch - falls zur Hand - mit einem kurzen Text zum Inhalt und zur Referentin / zum Referenten plus Bild. Jedoch, hier kein Stress. In der Regel habe ich (Thomas Albertin) in den letzten Jahren kurze Texte von ChatGPT schreiben lassen und zumeist Pixabay Bilder eingebaut zunehmend auch Bilder von ChatGPT oder anderen KIs.
Nach den Veranstaltungen reichen Sie mithilfe der jeweils erforderlichen (Verwendungsnachweis / Abrechnungs-) Formulare (siehe Formulare) Ihren Zuschussantrag bei uns ein oder geben die Daten für eine Veranstaltung ohne Kosten/ohne Abrechnung" weiter. Auch dafür gibt es ein Formular (siehe Formulare)
Im Idealfall planen Sie möglichst gemeinsam mit Gruppen und Verbänden Ihrer Pfarrei das Bildungsprogramm. Hilfreich kann es sein, wenn Sie dazu einen "Sachausschuss Erwachsenenbildung" anregen, in dem Mitglieder aller kirchlichen Verbände und Gruppen vertreten sind. Koordinieren Sie dabei die Termine und Themen, damit nicht verschiedene Veranstalter Ähnliches anbieten. Regen Sie darüber hinaus auch eine Kooperation der Verbände bei den Veranstaltungen an.
Alle Veranstaltungen müssen offen ausgeschrieben sein und laden alle Interessierten ein. Berücksichtigen Sie dabei bestimmte Zielgruppen (z.B. Eltern von Kindergartenkinder, junge Erwachsene, Senioren u.a.).
Bitte informieren Sie den Pfarrgemeinderat regelmäßig über Ihre Planungen. Suchen Sie auch die Zusammenarbeit genauso wie mit außerkirchlichen Gruppen (Kindergarten, Selbsthilfegruppen, ortsansässigen Vereinen etc.).
Auf der Suche nach geeigneten Referenten*innen zu Ihren geplanten Themen erhalten Sie Hilfe z.B. mit unseren Themen und Referentinnen- und Referentenlisten. Folgende Absprachen mit den Referent*innen nötig: Termin, Ort und Zeit, Thema, Zielsetzung und Methoden, evtl. Pressevorbericht, benötigte Medien, Honorar…
Werben Sie für die Veranstaltungen auf verschiedenen Ebenen: Presse, Pfarrbrief, Plakate, Handzettel, persönliches Ansprechen von möglicherweise Interessierten, eigene Homepage, SocialMedia. Ihre KEB unterstützt Sie dabei gerne. Die Pressemeldungen sollten immer mit dem Zusatz "in Zusammenarbeit mit der KEB" versehen sein.
Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Kursen, Bildungsfahrten, etc.) kann es notwendig sein, dass Sie die Anmeldung der Teilnehmenden entgegennehmen.
Sie erheben die Teilnahmegebühren (je nach zu erwartenden Unkosten) oder bitten um eine freiwillige Spende am Ende der Veranstaltungen.
Vereinbaren Sie bitte einige Tage vor der Veranstaltung, welche Medien (Beamer, o.ä.) der/die Referent*in benötigt.
Bei Tages- und Wochenendseminaren erstellen Sie bitte eine Teilnehmerliste (Vorlage siehe Formulare) mit Unterschrift.
Bereiten Sie die Begrüßung/Gesprächsleitung vor oder delegieren Sie diese an jemanden, der/die mit dem Thema der Veranstaltung vertraut ist.
Füllen Sie nach der Veranstaltung mit dem/der Referenten/-in die Referentenquittung aus. Lassen Sie sich die Bankverbindung geben, wo das Honorar hin überwiesen werden soll.
Bitte füllen Sie nach der Veranstaltung den Verwendungsnachweis zur Abrechnung (siehe Formulare) aus. Stellen Sie auch die dazugehörigen Unterlagen zusammen: Den Verwendungsnachweis und die Honorarquittungen. Alle sonstige Belege (Spesen, eigene Unkosten, etc.). Eine Teilnehmer*innenliste (bei Tages- und Wochenendseminaren und bei längerfristigen Kursen). Einen Öffentlichkeitsnachweis (Pfarrbrief, Pressevorankündigung, o.ä.). Der Öffentlichkeitsnachweis ist nicht notwendig, wenn die Veranstaltung rechtzeitig vor der Durchführung bereits der KEB gemeldet wurde. Erfassen Sie bitte auch auf dem gesonderten Formular „Veranstaltungen, die keine Kosten verursacht haben". Dies sind z.B. Bildungsveranstaltungen, bei denen kein Referentenhonorar angefallen ist.
Außerdem wichtig: Bitte lassen Sie Referentinnen und Referenten zusätzlich das Formular mit de § 127 (s. Formulare) unterzeichnen. Das ist leider notwendig, um eventuellen unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Textquelle: https://www.keb-cham.de/keb-praxis/aufgabenspektrum-als-keb-beauftragte-r/