Aufgabenspektrum als KEB-Beauftragter

Aufgabenspektrum als KEB-Beauftragter

Sie sind ...
... primärer AnsprechpartnerIn für die KEB

Für die KEB sind Sie der/die primäre Ansprechpartner*in Ihrer Pfarrei, Ihres jeweiligen Verbandes oder Ihrer jeweiligen Mitgliedseinrichtung, die Sie vertreten. Alle Informations- und Rundschreiben der KEB schicken wir deshalb an Sie.
Sie melden an die KEB die Veranstaltungsangebote, die Sie im Rahmen von Erwachsenenbildung durchführen.
Nach den Veranstaltungen reichen Sie bitte mit Hilfe des „Verwendungsnachweises" Ihren Zuschussantrag bei uns ein oder geben die Daten für VERANSTALTUNGEN OHNE KOSTEN ab.

Sie planen…

... das Bildungsprogramm 

Im Idealfall planen Sie möglichst gemeinsam mit Gruppen und Verbänden Ihrer Pfarrei das Bildungsprogramm. Hilfreich kann es sein, wenn Sie dazu einen "Sachausschuss Erwachsenenbildung" anregen, in dem Mitglieder aller kirchlichen Verbände und Gruppen vertreten sind. Koordinieren Sie dabei die Termine und Themen, damit nicht verschiedene Veranstalter Ähnliches anbieten. Regen Sie darüber hinaus auch eine Kooperation der Verbände bei den Veranstaltungen an.
Alle Veranstaltungen müssen offen ausgeschrieben sein und laden alle Interessierten ein. Berücksichtigen Sie dabei bestimmte Zielgruppen (z.B. Eltern von Kindergartenkinder, junge Erwachsene, Senioren u.a.).
Bitte informieren Sie den Pfarrgemeinderat regelmäßig über Ihre Planungen. Suchen Sie auch die Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Gruppen (Kindergarten, Selbsthilfegruppen, ortsansässigen Vereinen, Kulturstammtischen, HeimatpflegerInnen, etc.).

Sie gewinnen …
... Referentinnen und Referenten

Auf der Suche nach geeigneten Referenten*innen zu Ihren geplanten Themen erhalten Sie Hilfe z.B. in der diözesanen Themen und Referentinnendatenbank. Diese Datenbank ist passwortgeschützt. Bitte erfragen Sie bei der KEB Regensburg Land die Zugangsdaten, Tel. 09402 94 77 25, Mail info(at)keb-regensburg-land.de. Die KEB Regensburg Land hat zusammen mit dem Landratsamt eine Kirchen- und Burgenführerbroschüre erarbeitet mit zahlreichen Führungsangeboten im Landkreis. . Weitere Referentenangebote finden Sie in dieser Liste, die noch wachsen soll. Sie finden eine gute Auswahl auf den Seiten der KEB Cham mit dem folgenden Link Themenlisten der KEB Cham. Sie können im Internet auch die Webseiten der anderen KEBs im Bistum Regensburg durchstöbern. Folgende Absprachen mit den ReferentInnen sind nötig: Termin, Ort und Zeit, Thema, Zielsetzung und Methoden, evtl. Pressevorbericht, benötigte Medien, Honorar…Rufen Sie bitte auch kurz (ein-, zwei Wochen) vor der Veranstaltung nochmals beim Referenten, bei der Referentin an, damit alles klappt.

Sie machen …
... Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Werben Sie für die Veranstaltungen auf verschiedenen Ebenen: Presse, Pfarrbrief, Plakate, Handzettel, persönliches Ansprechen von möglicherweise Interessierten, eigene Homepage, SocialMedia. Ihre KEB unterstützt Sie dabei gerne. Die Pressemeldungen sollten immer mit dem Zusatz "in Zusammenarbeit mit der KEB" versehen sein.

Sie bereiten …
…Veranstaltungen vor und führen diese durch 

Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Kursen, Bildungsfahrten, etc.) kann es notwendig sein, dass Sie die Anmeldung der Teilnehmenden entgegennehmen.
Sie erheben die Teilnahmegebühren (je nach zu erwartenden Unkosten) oder bitten um eine freiwillige Spende am Ende der Veranstaltungen.
Vereinbaren Sie bitte einige Tage vor der Veranstaltung, welche Medien (Beamer, o.ä.) der/die Referent*in benötigt.
Bei Tages- und Wochenendseminaren erstellen Sie bitte eine Teilnehmendenliste mit Unterschrift. Bitte denken Sie bei der Anfertigung der Teilnehmendenliste an den Datenschutz und den "sparsamen" Umgang mit Daten; d.h. es reicht für statistische Nachweise in der Regel aus, Vor- und Zuname sowie die Unterschrift zu erfassen.

DATENSCHUTZ

Bei der Erfassung der Teilnehmendenliste bitte so vorgehen, dass möglichst kein Datenmissbrauch entstehen kann. Eine Teilnehmendenliste kann ohne Probleme mit einem Smartphone abfotografiert und ins Internet gestellt werden. Unsere hier ins Netz getellte Teilnehmendenliste erfasst viele Daten, die nicht für jeden und für jede Veranstaltung nötig sind. Sie muss nicht vollständig ausgefüllt sein.

Wenn Sie außer Namen, Vornamen und Unterschrift - und selbst auch "nur" bei diesen - weitere Daten erfassen müssen, um künftig wieder problemlos einladen zu können, müssen Sie dies deutlich ankündigen. Wer dann weitere Infos möchte, wird diesem Vorhaben zustimmen. Bei der Erhebung weiterer Daten ist zu empfehlen, eine vertrauenswürdige Person aus dem Vorbereitungsteam mit einer entsprechenden Liste von Teilnehmenden zu Teilnehmenden gehen zu lassen, so dass die Gelegenheit zum Datenmissbrauch möglichst klein gehalten wird. Bitte den gesunden Menschenverstand einsetzen. Welche Daten braucht man wirklich. Wie kann man erhobene Daten wirksam schützen. Kein leichtes Thema, das uns alle in Zukunft weiter beschäftigen wird... Doch bitte nehmen Sie es ernst.

Bei Unsicherheit und Fragen rund um den Datenschutz bitte in der Geschäftsstelle nachfragen, Tel. 0941 5 97 23 88 (Sekretariat) oder 0941 5 97 23 87 (Geschäftsführung) oder eine Mail senden an info(at)keb-regensburg-land.de Wir versuchen die Fragen sofort zu klären oder erkundigen uns.

Bereiten Sie die Begrüßung/Gesprächsleitung vor oder delegieren Sie diese an jemanden, der/die mit dem Thema der Veranstaltung vertraut ist.
Füllen Sie nach der Veranstaltung mit dem/der Referenten/-in die Referentenquittung für Barauszahlung aus oder eine Referentenquittung, die zum Überweisen des Honorares geeignet ist. Lassen Sie sich die Bankverbindung geben, wo das Honorar hin überwiesen werden soll.

 

Urheberrecht - Der Umgang mit Bildern, Fotografien und anderen Werken (Urheber-)Rechtsfragen bei Veröffentlichungen

Guter Glaube allein bringt nichts und schützt nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Einen ersten Hinweis zur Sensibilisierung gibt ein Dokument der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema "Der Umgang mit Bildern, Fotografien und anderen Werken (Urheber-)Rechtsfragen bei Veröffentlichungen." Hier geht´s zwar um den Pfarrbrief. Doch das Thema betrifft genauso uns in der KEB. Sie finden das Dokument unter folgendem Link als PDF-Datei, vgl. https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/Merkblatt_Bilder-aus-dem-Internet.pdf

Bei Unsicherheit und Fragen rund um den Urheberschutz, der beispielsweise Rechte an Bildern, Texten, Videos, Musik usw. betrifft bitte in der Geschäftsstelle nachfragen, Tel. 0941 5 97 23 88 (Sekretariat) oder 0941 5 97 23 87 (Geschäftsführung) oder eine Mail senden an info(at)keb-regensburg-land.de Wir versuchen die Fragen sofort zu klären oder erkundigen uns.

 

So rechnen Sie…
... Ihre Veranstaltung ab 

Bitte füllen Sie nach der Veranstaltung den Verwendungsnachweis zur Abrechnung aus. Stellen Sie auch die dazugehörigen Unterlagen zusammen: Den Verwendungsnachweis und die Honorarquittungen. Alle sonstige Belege (Spesen, eigene Unkosten, etc.). Eine Teilnehmer*innenliste (bei Tages- und Wochenendseminaren und bei längerfristigen Kursen). Einen Öffentlichkeitsnachweis (Pfarrbrief, Pressevorankündigung, o.ä.). Der Öffentlichkeitsnachweis ist nicht notwendig, wenn die Veranstaltung rechtzeitig vor der Durchführung bereits der KEB gemeldet wurde. Erfassen Sie bitte auch auf dem gesonderten Formular Veranstaltungen, die VERANSTALTUNGEN OHNE KOSTEN  Dies sind z.B. Bildungsveranstaltungen, bei denen kein Referentenhonorar angefallen ist.

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