KEB-online-Vortrag
Wie war das?, Eltern haften für Ihre Kinder, so heißt es doch?!, Nein, jetzt, haften die Kinder für ihre Eltern! Wenn Vater oder Mutter zum Pflegefall werden und selbst über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, "dürfen" die Kinder in die Bresche springen. Wie, ob und in welcher Höhe können Kinder für die Kosten der Pflege der Eltern herangezogen werden? Unter welchen Voraussetzungen ist dies überhaupt rechtlich möglich? Welche vorbeugenden Maßnahmen können Kinder und Eltern treffen ? Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht, Elke Kestler, klärt auf und beantwortet all diese Fragen für jeden verständlich und schafft eine Entscheidungsgrundlage für notwendige Vorsorgemaßnahmen im Pflegefall. Denn das Risiko ein Pflegefall zu werden, kann jeden von uns treffen.
Referentin:
Elke Nicole Kestler, Fachanwältin für Erbrecht
Veranstaltungsnr. | 3-27732 |
Datum | Di 09.03.2021, 19.00 Uhr |
Ort | Online-Kursraum der KEB im Bistum Regensburg |
Veranstalter | KEB Cham, Rechtsantwaltskanzlei Kestler |
Anmeldung | KEB Cham , Tel. 09971-7138 | info@keb-cham.de |